03.05.15 –
Die Bündnisgrünen setzen sich im Stadtrat für Transparenz und mehr Bürgerbeteiligung im demokratischen Prozess ein. Daher stellte der Fraktionsvorsitzende Holger Richter in der außerordentlichen Stadtratssitzung am 5. März (hier ging es um das plötzliche Ausscheiden des Stadtwerkechefs) die Frage, ob eine Sitzung ohne Einwohnerfragestunde laut Geschäftsordnung überhaupt zulässig sei. Für diese Sitzung war eine solche nämlich nicht vorgesehen. Die Antwort aus dem Rechtsamt: „Laut Geschäftsordnung soll in jeder öffentlichen Stadtratssitzung eine Einwohnerfragestunde stattfinden. Das Fehlen einer Fragestunde führe demnach nicht zur Beanstandung des Sitzungsverlaufes“.
Eine regelmäßige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt hängt also an einer Soll-Formulierung und einen Anspruch als Einwohner in einer Stadtratssitzung nachzufragen, gibt es nicht.
„Diese Regelung ist für uns nicht tragbar. Wir vertreten die Meinung, dass Fragen Impulse für lokalpolitisches Handeln setzen und immer willkommen sein müssen. Außerdem denke ich, dass gerade in dringenden zusätzlichen Stadtratssitzungen auch erhöhter Informationsbedarf von Einwohnern besteht. Die Stadträte haben diesen ja dann oft auch.“ führt Holger Richter aus. „Ferner geht es nicht an, dass der Oberbürgermeister allein über die Aufnahme einer Fragestunde auf die Tagesordnung entscheidet. Einwohnerbeteiligung darf nicht abhängig von Willkür einzelner sein, sie muss garantiertes Recht aller Einwohner werden!“
Aus diesem Grund hat die Fraktion einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung formuliert, der eine Einwohnerfragestunde als zwingendes Element jeder Stadtratssitzung vorsieht. Über den Antrag wird im kommenden Stadtrat am 06. Mai 2015 befunden.
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