07.12.14 –
Die Thüringer Kommunalordnung schreibt vor, dass die vorberatenden Ausschüsse auf kommunaler Ebene nichtöffentlich tagen müssen. Eine Regelung, die nicht gerade im Sinne der öffentlichen Meinungsbildung ist, meint die bündnisgrüne Stadtratsfraktion.
„Welche Inhalte aus nichtöffentlichen Sitzungen dürfen die Stadträte und Ausschussmitglieder der Öffentlichkeit berichten“, fragt Holger Richter, Fraktionsvorsitzender von Bündnis90/Die Grünen in der Stadtratssitzung am 26. November 2014. „Hintergrund dieser Frage sei, dass vorberatene Sachverhalte oft ohne weitere lange Diskussionen im Stadtrat abgehandelt werden“, so Richter. „Damit sei zwar die Beschlussfassung, nicht jedoch die eigentliche Diskussion öffentlich“.
Inzwischen haben die Grünen eine ausführliche Antwort durch das Rechtsamt auf ihre Anfrage erhalten. Doch darin findet sich leider nichts Neues. Es darf natürlich gar nichts aus nichtöffentlichen Sitzungen berichtet werden. Dazu müsse auf Landesebene die Regelung der Thüringer Kommunalordnung entsprechend geändert werden.
Die Grünen werden sich natürlich nicht mit einer weiteren Blockade der Meinungsbildung zufrieden geben. Dann muss eben die Kommunalordnung geändert werden, damit die Bürgerinnen und Bürger endlich erfahren, was gerade diskutiert wird.
„Wir nehmen an, dass es Grüne, SPD und Linke auf Landesebene mit Ihren Wahlversprechen ernst gemeint haben. So sollte wohl auch eine Gesetzesänderung möglich sein.“, erläutert der Fraktionsvorsitzende. „ Deshalb haben wir dahingehend unsere Bitte nun an das grüne Landtagsmitglied Dirk Adams gerichtet. Doch auch unser Oberbürgermeister soll parallel tätig werden. Wir bringen einen Antrag in die nächste Stadtratssitzung ein, durch welchen Herr Dr. Zeh beauftragt werden soll, sich für eine Änderung der Kommunalordnung auf Landesebene stark zu machen“.
Erst eine vollzogene Änderung der Thüringer Kommunalordnung stellt die Weichen in Richtung Transparenz und damit natürlich auch gewollte kommunale Partizipation der Bürgerinnen und Bürger.
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